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FÖRDERMITTEL
gut beraten

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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SIE.

Bei der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten unterstützen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Wir helfen und beraten - bei der Vielzahl von Förderprogrammen - das Richtige für Ihr Unternehmen zu finden und vermitteln entsprechende Ansprechpartner.

Neben unserer Lotsenfunktion sind wir zudem als akkreditierte Beratungsstelle für verschiedene Förderprogramme Ihr Ansprechpartner, begleiten Sie von der Erstberatung bis hin zur Antragsstellung und stehen Ihnen bei Fragen danach gerne zur Verfügung.

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW unterstützt die Kompetenzentwicklung von Einzelpersonen wie u.a. Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW (individueller Zugang) durch die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Einzelpersonen ist ein elementarer Baustein, um Fachkräfte fit für veränderte Anforderungen zu machen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bis zur Hälfte der beruflichen Weiterbildungskosten von Einzelpersonen.

Der individuelle Bildungsscheck richtet sich an Einzelpersonen, wie Beschäftigte, Berufsrückkehrende oder Selbstständige mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die sich beruflich weiterbilden möchten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zielgruppe: Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende
  • Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in diesem Zugang beantragt werden.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen (einschl. Zulagen) muss bei Einzelveranlagung weniger als 40.000€ (weniger als 80.000€ bei gemeinsam Veranlagten) betragen.
  • Förderkonditionen: 50% der Weiterbildungskosten, jedoch max. 500€ pro Bildungsscheck
  • Besteht für die Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder anderen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften, ist diese ebenfalls von einer Förderung über den Bildungsscheck NRW ausgeschlossen.

Für die Ausstellung eines Bildungsschecks im individuellen Zugang vereinbaren Sie bitte vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einen Beratungstermin mit Herrn Schevardo.

Wichtiger Hinweis: Der Bildungsscheck für Betriebe wurde zum 31.12.2023 eingestellt.

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Bei Coach2Change handelt es sich um ein individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching für Beschäftigte in KMU. Zur Unterstützung im Umgang mit transformationsbedingten Veränderungen fördert das Coaching Fähigkeiten zum:

  • Change Management: dabei geht es um die Befähigung zum Management und zur Organisation von grundlegenden Veränderungsprozessen am Arbeitsplatz und im Unternehmen und/oder
  • Vorantreiben von Transformationsprozessen am individuellen Arbeitsplatz und im Unternehmen: dabei geht es um die Befähigung zur Veränderung von Arbeitsbedingungen und/oder zur Umgestaltung von Prozessen, Abläufen oder Systemen hin zur Nachhaltigkeit.

Konkrete Ziele des Coachings sind, dass Beschäftigte in die Lage versetzt werden:

  • gewachsene Bedingungen und Strukturen zu verändern
  • und/oder eigene und andere Verhaltensweisen positiv zugunsten des Gelingens von Transformation zu beeinflussen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zielgruppe: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (natürliche/juristische Personen/Personengesellschaften)
  • Arbeitsstätte: im Rheinischen Revier (u.a. Rhein-Erft-Kreis), sowie in der JTF-Gebietskulisse)
  • Förderkonditionen: 50% je Coachingtag (max. 570€) sowie für die Personalfreistellung während des Coachings (90€) für max. drei Beschäftigte und Coachingtage, bis zu 15 Coaching-Tage

Die Antragsstellung erfolgt bei der Bezirksregierung Köln. Bitte beachten Sie: Der Vertragsabschluss sowie der Start des Coachings dürfen erst nach der Förderzusage erfolgen!

 

Förderung (nachhaltiger) unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert: Ob der demographische Wandel, der technologische Fortschritt oder ein nachhaltiges, klima- und ressourcenschonendes Wirtschaften. Die zunehmende Orientierung nach den individuellen Bedürfnissen der Kunden sowie gesetzlichen Anforderungen erfordern Veränderungsprozesse im Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit auch künftig sicherzustellen.


fit_fuer_die_zukunft_logoMit dem Programm „Fit für die Zukunft“ werden Unternehmen und ihre Beschäftigten bei der Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften unterstützt. 

Das Beratungsprogramm unterstützt KMU dabei, die betrieblichen Potentiale besser auszuschöpfen und auch künftig konkurrenzfähig zu bleiben. Mithilfe externer Beratung können Unternehmen, gemeinsam mit ihren Beschäftigten, in den Themenfeldern „Arbeitsorganisation“, „Personalentwicklung“, „Digitalisierung“ oder „Green Economy“ ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten.

Ebenfalls sollen die Beschäftigten durch die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie im Veränderungsprozess unterstützt werden.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zielgruppe: Unternehmen (natürliche, juristische Person und Personengesellschaften) mit Sitz oder Arbeitsstätte in JTF-Gebietskulisse (u.a. im Rhein-Erft-Kreis) und mind. 1 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent); der Programmfokus liegt auf kleine und mittelständische Unternehmen

  • Alle drei Kalenderjahre kann ein Unternehmen eine Beratung beantragen.

  • Förderkonditionen: 60% der Beratungskosten (von max. 1.077€/Beratungstag) von bis zu 15 Beratungstagen, max. 646€ pro Beratungstag

  • Die Beratung muss beteiligungs- und prozessorientiert durchgeführt werden

 

Ein Beratungsprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen des europäischen Just Transition Funds (JTF).

Die WFG ist akkreditierte Erstberatungsstelle. Vereinbaren Sie bitte vor Beginn der Beratungsmaßnahme einen Termin mit Herrn Schevardo.

Wichtiger Hinweis: Die Programme "Potentialberatung NRW" und "Transformationsberatung NRW" wurden zum 31.12.2023 eingestellt.

Die Landesregierung NRW startet das Förderprogramm „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ und unterstützt KMU bei der grünen und digitalen Transformation ihres Geschäftsmodells. Mit dem neuen Förderprogramm stehen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten Mittel der Europäischen Union, des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: für die Anteilsfinanzierung von

- Beratungsleistungen
- Personalkosten
- Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie
-
erforderliche Investitionen

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Für Fragen zu den Zukunftsgutscheinen sowie dem dort enthaltenen Programm „Bildungsscheck NRW“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Innovations- & Digitalisierungsförderung

Die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Dienstleistungen, Produkten oder Produktionsverfahren sind für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) essenziell um wettbewerbsfähig zu bleiben, jedoch durch ihre finanziellen und personellen Ressourcen oftmals begrenzt. Zahlreiche staatliche Förderprogramme unterstützen KMU dabei, ihre Innovations- und Digitalisierungsvorhaben anzugehen und umzusetzen. 

Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ unterstützt Innovations- und Digitalisierungsvorhaben Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen. Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen digital weiterzuentwickeln und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, ist Ziel dieses Programms, des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses gliedert sich in drei Teilprogramme: der Assistenzförderung, der Gutscheinförderung, sowie der IT-Sicherheitsförderung.

Es gibt drei Varianten der Gutscheinförderung für projektbezogene externe Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen:

  • Mittelstand Innovativ & Digital-Analyse
    Forschungseinrichtungen und Hochschulen unterstützen Unternehmen mit ihrer Expertise zunächst dabei, Vorhaben auf ihre Machbarkeit zu prüfen, Zukunftsthemenfelder zu analysieren, sowie geeignete Werkstoffe zu untersuchen. Anschließend können durch „Mittelstand Innovativ & Digital-Innovation“ neue Produkte, Fertigungsverfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 15.000€ (Bagatellgrenze: 4.000€). Die Förderquote beträgt für Kleinst- und kleine Unternehmen 70%; für mittlere Unternehmen 50%.

  • Mittelstand Innovativ & Digital-Digitalisierung
    Mit Hilfe einer externen Beratung können Unternehmen digitale Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren (weiter-) entwickeln (Schwerpunkt a). Daneben kann Hard- und Software zu Digitalisierungszwecken innerbetrieblicher Prozesse angeschafft werden (Schwerpunkt b: z.B. spezifische Branchensoftwarelösungen wie CAD-, CAM-, BIM-Software; Dokumentenmanagementsoftware, Enterprise-Resource-Planning-Software, Waren- und Lagerwirtschaftssysteme). Die Förderhöhe beträgt max. 15.000€ (Bagatellgrenze: 4.000€). Die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen beträgt 70%; für mittlere Unternehmen 50%.

  • Mittelstand Innovativ & Digital-Innovation
    Neben dem Bau von Prototypen können innovative Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen getestet, angepasst und weiterentwickelt werden. Hierfür müssen Analyseergebnisse aus einer im Vorfeld erstellten Studie vorliegen. Für diese Gutscheinvariante können ausschließlich Forschungseinrichtungen und Hochschulen beauftragt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 40.000€ (Bagatellgrenze: 10.000€). Die Förderquote beträgt für Kleinst- und kleine Unternehmen 70%, für mittlere Unternehmen 50%.


Das Teilprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital-Assistent/in“ unterstützt Kleinst- und kleine Unternehmen aus NRW dabei, durch die Anstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen Technologie- und Wissenstransfer in das Unternehmen zu ermöglichen. Hierdurch können Innovations-, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsprojekte umgesetzt werden.


Das TeilprogrammMID-Digitale Sicherheit“ unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im Betrieb aufzudecken, zu beheben und damit resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Hierbei werden die Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit sowie die Behebung der erkannten Schwachstellen (Schwerpunkt A), Schulungen der Mitarbeitenden im Bereich der digitalen Sicherheit (z.B. Fortbildung zum IT-Sicherheitsbeauftragten) (Schwerpunkt B) oder die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z.B. Anti-Viren-/Anti-Ransom-Software) (Schwerpunkt C) gefördert. Die Maßnahmen können miteinander beliebig kombiniert werden. Die Förderquote beträgt bei Kleinst- und kleinen Unternehmen 70% und bei mittleren Unternehmen 50%. Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro, die Mindestfördersumme 4.000 Euro.

Bei den MID-Gutscheinen sowie MID-Digitale Sicherheit wird das Antragsverfahren auf ein "Losverfahren" umgestellt. Hierzu müssen sich KMU fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. In regelmäßigen Abständen wird ein festgelegtes Kontingent an registrierten KMU ausgelost, die anschließend einen konkreten Förderantrag stellen können.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Schevardo gerne zur Verfügung!

 

Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes (bis zu 49 Mitarbeitenden) bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion. Ziel ist, dass die Unternehmen ihren künftigen Energiebedarf klimaneutral decken können und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Das Starterpaket umfasst die nachfolgenden Bereiche:

Gefördert werden technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen (mit schriftlichen Handlungsempfehlungen) zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes (< als 50 Beschäftigten). Die Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen dienen Klein- und Kleinstunternehmen als Einstieg in die nachhaltige Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse und müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.

Ziele der Beratungen sind, grundsätzliche Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung von Abwärme und zur Elektrifizierung bzw. zum Energieträgerwechsel im Betrieb zu identifizieren und diesbezügliche zentrale technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Technologiepfade und entsprechende übergeordnete Maßnahmen im Zeitverlauf aufzuzeigen.

Es werden 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 10.000€ gefördert. Der förderfähige Tagessatz der Beratungspersonen ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg vorab mit einem entsprechenden Angebot zu stellen. Die Beratung kann nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragt werden. Die Förderung kann je Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden (Quelle: BezReg Arnsberg, 2022).

Photovoltaik

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt u.a. Unternehmen mit den nachfolgenden Programmen bei dem Photovoltaikausbau. Unter den Links finden Sie weitere Informationen zu den Programmen, den Voraussetzungen und den Antragsverfahren.

 

Elektromobilität

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge und dem Ausbau ihrer Ladeinfrastruktur. Mit dem Landesprogramm „progres.nrw-Emissionsarme Mobilität“ soll der Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden. Im Zuge dieses Programmes können u.a. natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Juristische Personen zu den nachfolgenden Themen eine Förderung erhalten:

  • Umsetzungskonzepte Elektromobilität
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe
  • Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Elektrische Lastenfahrräder
  • Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher

Weitere Informationen zu diesen und weiteren Fördergegenständen, den Förderanträgen sowie dem Förderablauf finden Sie unter dem nachfolgenden Button.

Aktuelle Förderaufrufe*

Unternehmen Revier

Gesucht werden Ideen, die auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier einzahlen, aber vor allem Projekte mit dem Schwerpunkt „nachhaltiges Wirtschaften“. Das können beispielsweise Projekte sein, die Rest- und Abfallstoffe in der Produktion innovativ nutzen, Maßnahmen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen oder auch die Einführung neuer, nachhaltiger Produkte.

Frist der 2. Einreichungsrunde:  19. April 2024


DigiRess II

Förderfähig sind Projekte (d.h. Umsetzungs- und Implementierungsvorhaben), die durch digitale Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen. Die Projekte sollen dabei primär die Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen adressieren, die die Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit in KMU steigern. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Einreichungsfristen: 15.04.2024 und 15.06.2024


*Hierbei handelt es sich um eine Auswahl an aktuellen Förderaufrufen!

Ihre Ansprechpartner zum Thema Fördermittel

DAVID SCHEVARDO

Projektleiter

Gründungsberatung, Fördermittelberatung, Kompetenzfeld Fachkräfte

02271 99499-15 dsc@wfg-rhein-erft.de

DR. SEBASTIAN MORITZ

Projektleiter

Kompetenzfeld Strukturwandel

02271 99499-16 smo@wfg-rhein-erft.de
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