Neue Förderungsmodelle nach Teilhabechancengesetz
Zuschüsse für die Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen
Auf der Suche nach einer passenden Mitarbeiterin oder einem passenden Mitarbeiter für das Unternehmen kann die Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance sein. Viele Langzeitarbeitslose wollen gerne wieder arbeiten und sind mit großem Engagement dabei. Helfen Sie ihnen ins Berufsleben zurückzukehren, in dem Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen und erhalten dabei staatliche Förderung. Seit Januar dieses Jahres ist das Teilhabechancengesetz mit zwei neuen Maßnahmen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen ist Kraft.
Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose beschäftigen können Lohnkostenzuschüsse bis zu 100 % in den ersten beiden Jahren erhalten.
In den darauffolgenden drei Jahren werden 90 %, 80% und 70% gefördert, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer älter als 25 Jahre ist, seit mindestens 6 Jahren in den letzten 7 Jahren SGB-II-Leistungen bezogen hat, in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt bzw. selbständig war.
Wichtig ist dabei, den Menschen die Möglichkeit zu geben sich einzugewöhnen und sie fachlich anzuleiten und in betriebliche Arbeitsabläufe einzubinden. Arbeitnehmende und Unternehmer werden dabei nicht alleine gelassen, sondern durch ein beschäftigungsbegleitendes Coaching unterstützt und über Weiterbildungsmaßnahmen und deren Finanzierung beraten. Dieses gilt auch für die nachhaltige Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die seit zwei Jahren ohne Arbeit sind. Eine Förderung im ersten Jahr von bis zu 75 % und im zweiten Jahr von 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts ist möglich. Die Angebote können jeweils auch in Teilzeit zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Christina Seemann zur Verfügung (02235-95517-303;
Weitere Informationen:
DAVID EßER
Projektleiter
Gründungsberatung, Fördermittelberatung, Kompetenzfeld Fachkräfte
02271 99499-15