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Zukunftsprojekte im Rheinischen Revier

Zukunftsprojekte im Rheinischen Revier

83 Zukunftsprojekte im Rheinischen Revier – darunter 17 im Rhein-Erft-Kreis – zur Förderung empfohlen!

In der Sitzung am 26.05.2020 hat der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier insgesamt 83 Zukunftsprojekte identifiziert, die aufbauend auf ihrer jeweiligen substanziellen Projektidee bereits kurzfristig Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte im Rheinischen Revier erzielen könnten. Bei der Identifikation der Projekte, welche vom Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier der Landesregierung zur weiteren Prüfung empfohlen werden, wurde neben der kurzfristigen Umsetzbarkeit der Projekte ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der besonders vom beschleunigten Braunkohleausstieg betroffenen Kommunen gelegt.
Von den 83 empfohlenen Projekten befinden sich insgesamt 17 im Rhein-Erft-Kreis. „Mit der Projektauswahl hat der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier einerseits Projekte mit einer besonderen Beschäftigungs- und Wertschöpfungswirkung identifiziert und andererseits die individuelle Betroffenheit der Kommunen nicht außer Acht gelassen. Hiermit hat er Weitsicht bewiesen. Wir hoffen, dass die Projekte nach einer möglichst kurzen Qualifizierungsphase gefördert werden und zeitnah in die Umsetzung gehen können“, freut sich Susanne Kayser-Dobiey, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung des Rhein-Erft-Kreises ist der zeitnahe Beginn der Realisierung der diskutierten Projekte von höchster Bedeutung, um möglichst kurzfristig erste Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte im Revier zu erzielen.
Vor diesem Hintergrund geben wir hier einen kurzen Überblick über das weitere Verfahren:
• Die Liste der empfohlenen Projekte wird durch die Zukunftsagentur mit der Bitte um weitere Prüfung an die Landesregierung übersandt.
• Die Landesregierung prüft die Förderwürdigkeit und Antragsreife der übersandten Projekte. Bei Bedarf sind die Projekte durch den jeweiligen Antragsteller zu qualifizieren. Die Landesregierung (mit allen Ressorts und der Bezirksregierung) und die Zukunftsagentur (inkl. der Revierknoten) begleiten und unterstützen engagiert die Projektqualifizierung in enger Rückkopplung mit den Antragstellern.
• Der Aufsichtsrat trifft Ende August/Anfang September zu einer Sitzung zusammen. Der Aufsichtsrat erhält einen Statusbericht zur Förderwürdigkeit und Antragsreife der Projekte aus Sicht der Landesregierung. Der Aufsichtsrat identifiziert für die zu diesem Zeitpunkt antragsreifen Projekte als „tragfähige Vorhaben“. Dieses Verfahren wird turnusmäßig wiederholt.
• Auf dieser Grundlage entscheidet die Landesregierung, welche Projekte zur Bewilligung durch Bundes- oder Landesregierung oder EU zugelassen werden. Eventuell abgelehnte Projekte werden in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut beraten.
• Projekte, die zur Bewilligung einer Förderung durch Bundes- oder Landesregierung zugelassen werden, identifiziert der Aufsichtsrat als „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“.
• Im Anschluss an das vorbezeichnete Verfahren können Projekte von einer Förderung profitieren.
Auch wenn die Empfehlung des Aufsichtsrats der Zukunftsagentur Rheinisches Revier an die Landesregierung nur einen ersten wichtigen Schritt in einem mehrstufigen Verfahren darstellt, so gibt die Empfehlungsliste doch einen guten Überblick über die Innovativität und die Bandbreite der aktuell in Erarbeitung befindlichen Strukturwandelprojekte für das Rheinische Revier.

 


 

 

 

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