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Bundeskabinett fasst Beschluss zum Konjunkturpaket

Bundeskabinett fasst Beschluss zum Konjunkturpaket

Verstärkung durch eigene Maßnahmen des Landes NRW

Die Bundesregierung hat sich auf ein umfassendes Konjunkturpaket mit einem Volumen von insgesamt 130 Milliarden Euro verständigt. Damit sollen Beschäftigte und Familien unterstützt sowie Unternehmen stabilisiert werden. Die vereinbarten Pläne für Maßnahmen wurden am 12. Juni im Kabinett beraten und beschlossen. Die Gesetzesentwürfe müssen jetzt noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Hier die wichtigsten Maßnahmen des Bundes-Konjunkturpaketes für Unternehmen:

  • Eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, soll branchenübergreifend und mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) als Zuschuss gewährt werden. Diese dient der Existenzsicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbstständigen sowie Angehörigen der Freien Berufe (im Haupterwerb), welche aufgrund von Corona-bedingten Schließungen (teilweise oder vollständig) oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle verzeichnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Eine Antragstellung ist zurzeit noch nicht möglich. Angaben zur Antragsberechtigung und Förderhöhe werden in einer übersichtlichen Grafik dargestellt.

  • Die Mehrwertsteuer wird befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gesenkt.
    Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz
    von 7 % auf 5 %.
  • Ein Schutzschirm für Auszubildende wird aufgebaut.
  • Unternehmen erhalten für die Steuerjahre 2020 und 2021 befristet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Maschinen.
  • Die Möglichkeit, Verluste steuerlich mit Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen, werden ausgeweitet. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf maximal
    5 Millionen Euro (bzw. 10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) erweitert.
  • Mit befristeten Flottenaustauschprogrammen soll die Elektromobilität gefördert werden. Das betrifft Fahrzeuge sozialer Dienste im Stadtverkehr sowie Elektronutzfahrzeuge für Handwerker und kleine und mittlere Unternehmen.
  • Der Bund steigt mit einem ambitionierten Investitionspaket in die Förderung der Wasserstoff-Technologie ein.
  • Der Deckel für den Ausbau der Photovoltaik wird abgeschafft und das Ausbau-Ziel für Offshore-Windenergie wird angehoben.
  • Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um 1 Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.
  • Mit einem Hilfsprogramm für den Kulturbereich werden Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland gestützt.
  • Darüberhinaus sind umfangreiche Investitionen bis 2025 in Künstliche Intelligenz (KI) sowie der Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes geplant.

 Hier finden Sie das Eckpunktepapier.

Zusätzliche Konjunktur-Hilfe in NRW‍

Zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Maßnahmen des Konjunkturpaketes des Bundes mit Mitteln aus dem Landeshaushalt ergänzt. Schwerpunkte des Programms sind die Entlastung und Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kommunen, die Digitalisierung im Bereich Bildung, Investitionen in die Krankenhäuser, Unterstützung für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen sowie der Klimaschutz. Hier zur Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.


 

 

 

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